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CODE OF CONDUCT

 

1. Unser Portfolio
worknow ist ein bundesweit tätiger Personaldienstleister. Wir sind bekannt für maßgeschneiderte und zuverlässige Personallösungen in den Geschäftsfeldern Zeitarbeit, Personalvermittlung, High-Professionals, Engineering, technische Dienstleistungen und Outsourcing. Wir sind ein starker Partner für eine Vielzahl von Unternehmen.
In der Zeitarbeit wenden wir den BAP-Tarifvertrag an.

2. Fairer Wettbewerb
Aufgrund unserer Stellung im Markt und in der Gesellschaft sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber Geschäftspartnern, Mitarbeitern, der Umwelt und unserer eigenen Unternehmensgruppe bewusst. Wir sehen faires Verhalten und Beiträge zur Nachhaltigkeit als unsere Pflicht an. Deshalb haben wir diesen Verhaltenskodex sowie interne Anforderungen und Grundsätze aufgestellt, an denen wir unser geschäftliches Handeln ausrichten.
Wir sind davon überzeugt, dass die Festlegung von Mindestanforderungen an die alltäglichen Abläufe und die Art und Weise, wie wir Geschäfts- und Dienstleistungspartner ansprechen und auswählen, dazu beiträgt, uns durch unsere Unternehmensphilosophie zu profilieren und unseren Ruf als nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensgruppe zu stärken.
Wir gehen in jeder Beziehung, insbesondere im Wettbewerb, partnerschaftlich und respektvoll miteinander um. Unser Ziel ist es, soziales und nachhaltiges Engagement zu fördern und damit einen sozialen, ökonomischen und ökologischen Beitrag zu leisten.

3. Einhaltung von Gesetzen
Wir verlangen von allen unseren Vertragspartnern die Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze und einschlägigen Rechtsvorschriften.

4. Kinderarbeit
Wir erwarten, dass minderjährige Mitarbeiter das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter nicht unterschreiten, in jedem Fall aber mindestens 15 Jahre alt sein müssen. Darüber hinaus sollten Verfahren vorhanden sein, die die Einstellung von Mitarbeitern unterhalb des gesetzlichen Mindestalters verhindern.

5. Vielfalt und Eingliederung
Chancengleichheit und Gleichberechtigung sind unsere obersten Ziele in unserem täglichen Handeln. Wir können wirtschaftlich nur erfolgreich sein, wenn wir die vorhandene Vielfalt erkennen und nutzen. Dies gilt sowohl für die Vielfalt innerhalb unserer Unternehmensgruppe als auch für die vielfältigen Bedürfnisse unserer Geschäftspartner.
Wir dulden keine Ausgrenzung, Differenzierung, Diskriminierung oder Bevorzugung aufgrund von Geschlecht, Nationalität, Kaste, Hautfarbe, Religion/Weltanschauung, politischer Meinung/Auffassung, Familienstand, sexueller Orientierung, sozialer Herkunft, körperlicher oder geistiger Behinderung, Mitgliedschaft in Arbeitsorganisationen/Gewerkschaftszugehörigkeit, etc. Die Würde, die persönlichen Rechte und die Privatsphäre jedes Einzelnen stehen immer an erster Stelle.

6. Arbeitsbedingungen
Es muss sichergestellt sein, dass jeder Mitarbeiter freiwillig eingestellt wird und ein respektvoller Umgang unter Ausschluss von verbalem, physischem oder psychischem Zwang/Belästigung oder Gewalt jeglicher Art gewährleistet ist. Zwangs- und Pflichtarbeit wird nicht geduldet. Die geltenden und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, Bedingungen und Anforderungen bezüglich der Arbeitszeiten sind strikt einzuhalten.

7. Entschädigung
Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, bei der Entlohnung ihrer Mitarbeiter auf die Einhaltung des geltenden gesetzlichen und branchenüblichen Mindestlohns zu achten und damit eine ordnungsgemäße und angemessene Vergütung zu gewährleisten.

8. Gesundheit und Sicherheit
Wir legen besonderen Wert auf die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Vorsorgemaßnahmen, um ein sicheres und gesundheitsverträgliches Arbeitsumfeld zu gewährleisten und damit Unfälle, mögliche Gesundheitsschäden, arbeitsbedingte Erkrankungen oder sonstige Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie ein Arbeitsschutzmanagementsystem (vergleichbar mit Zertifizierungen wie SCC, SCP, ISO 45001, etc.) einrichten und bereit sind, Systeme zu implementieren, die die Erkennung und Verhinderung möglicher Gefährdungen sicherstellen und die Schulung der Mitarbeiter fachgerecht dokumentieren.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Soweit vertraglich nicht anders geregelt, erfüllen alle Parteien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben selbständig ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nach der DSGVO und dem BDSG. Dazu gehört insbesondere die Pflicht zur Information über die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung oder Nutzung von Daten betroffener Personengruppen wie z.B. Mitarbeiter etc. Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind und im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangt werden, sind vertraulich zu behandeln, zu schützen und nicht weiterzugeben.

10. Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Unser Ziel ist es, im Rahmen unserer Möglichkeiten nachhaltig und umweltbewusst zu handeln. Zu den Mindeststandards gehören die Einhaltung branchenüblicher und (inter)nationaler Gesetze, Normen und Vorschriften, die Minimierung oder Vermeidung des Einsatzes gefährlicher Stoffe/Materialien, die Vermeidung von Umweltbelastungen und die Schonung natürlicher Ressourcen. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Entsorgung und Handhabung von Gefahrstoffen, Chemikalien usw. Wir sind ständig bestrebt, unser tägliches Handeln nachhaltiger zu gestalten, indem wir zum Beispiel unseren Strom aus erneuerbaren Energien beziehen und den B.A.U.M.-Kodex für nachhaltige Geschäftspraktiken befolgen.

11. Bestechung und Korruption / Geschenke und Zuwendungen
Wir dulden keine Form von Korruption oder Bestechung und erwarten dies auch von unseren Geschäftspartnern. Dazu gehört auch die Vermeidung von persönlichen Abhängigkeiten, Verpflichtungen oder Beeinflussungen. Geschäftskontakte, Prozesse, Verhaltensweisen usw. sollten stets fair, normgerecht und im Einklang mit den Anforderungen zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung sein. Wir verpflichten uns und unsere Geschäftspartner zur Einhaltung von (inter)national geltenden Gesetzen, vorgeschriebenen Regelungen und Standards. Wir haben unsere Prozesse so gestaltet, dass Bargeldtransaktionen generell nicht zulässig sind. Bargeldgeschenke sind niemals erlaubt. Geschenke an Beamte und andere öffentliche Bedienstete sind ebenfalls nicht erlaubt. "Schmiergeldzahlungen" (= Facilitation Payments) werden kategorisch abgelehnt und sind nicht zulässig.
Sonstige Geschenke dürfen einen Wert von 60 € nicht überschreiten. Ausnahmen müssen von der Geschäftsleitung oder einer von ihr beauftragten Person genehmigt werden. Die Annahme von Geschenken, Waren oder Dienstleistungen, Erstattungen (außer für reguläre Geschäftsreisen) und Darlehen (außer zu handels- oder verbrauchertypischen Konditionen) sowie andere Vorteile von einem Unternehmen, einer Gesellschaft, einem Verband, einer Institution oder einer anderen Geschäftseinheit können zu einem Interessenkonflikt führen. Interessenkonflikte können zu rechtlichen Nachteilen und Problemen führen und sollten daher in der Regel vermieden werden. Es gibt jedoch Geschäftssituationen, in denen sich Interessenkonflikte nicht immer vermeiden lassen. Daher müssen potenzielle oder bestehende Interessenkonflikte stets transparent und ausdrücklich offengelegt werden. Zu solchen Konflikten kann die Mitwirkung einer nahestehenden oder verwandten Person in der Geschäftsführung, im Vorstand oder die Übernahme einer anderen bedeutenden Rolle in einem konkurrierenden oder partnerschaftlichen Unternehmen gehören.

12. Spenden und Sponsoring
Unsere Spenden- und Sponsoring-Aktivitäten sind freiwillig und ohne die Erwartung einer Gegenleistung. Wir sorgen für Transparenz und halten uns an die geltenden Gesetze und Vorschriften. Wir schließen Spenden an politische Parteien/Kandidaten oder Amtsinhaber/Beamte usw. aus.

13. Information und Lieferkette
Als unser Vertragspartner verpflichten Sie sich, Ihre Mitarbeiter, Geschäfts- und Vertragspartner sowie Subunternehmer etc. über diesen Verhaltenskodex zu informieren, für die Einhaltung des Inhalts zu werben und sie zur Einhaltung des Kodex anzuhalten.
Der Wert orientiert sich an den einkommensteuerrechtlichen Vorgaben für Geschenke zu besonderen persönlichen Anlässen.

14. Überwachung/Verletzung/Beschwerde
Wir behalten uns das Recht vor, die Einhaltung der oben genannten Grundsätze nach angemessener Ankündigung zu überprüfen. Verstöße gegen die Grundsätze dieses Verhaltenskodexes oder deren Nichteinhaltung können, je nach Schwere des Verstoßes und ggf. nach einer Abhilfefrist, zur Beendigung bestehender Vertragsverhältnisse führen und stellen einen Vertragsbruch dar.
Jeder ist aufgefordert, erhebliche Verstöße, rechtswidrige Handlungen etc. unverzüglich zu melden.
Wir behalten uns das Recht vor, diesen Verhaltenskodex kontinuierlich zu optimieren und bitten um Ihr Verständnis.

 

 

Version 1.1. vom 11.11.2023