PROFESSIONELLE PERSONALLÖSUNGEN

Zeitarbeit.

Sie suchen kurzfristig Mitarbeitende bei wechselnden Anforderungen?
Wir unterstützen Sie flexibel und sorgen für stabile Abläufe.

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Eine Win Win Sitation für alle Seiten.

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Zeitarbeitnehmer profitieren von der Möglichkeit, in verschiedenen Unternehmen und Branchen wertvolle Erfahrungen zu sammeln und ihre Fähigkeiten auszubauen. Gleichzeitig eröffnet es ihnen die Chance, schnell in internationalen Unternehmen Fuß zu fassen und den beruflichen Einstieg zu erleichtern.

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Das Kundenunternehmen profitiert  von der Flexibilität des "Dreiecks der Zeitarbeit": Es kann schnell und effizient auf wechselnde Marktanforderungen reagieren, indem es gezielt Fachkräfte einsetzt. So lassen sich personelle Engpässe überbrücken, Projekte termingerecht umsetzen und gleichzeitig Kosten im Personalmanagement optimieren.   

Finden Sie die Mitarbeiter, die wirklich zu Ihnen passen

Temp to Perm Lösungen

Der ideale Mitarbeiter erfüllt nicht nur die Stellenanforderungen, sondern integriert sich auch nahtlos ins Team. Doch wie gut das wirklich passt, zeigt sich oft erst mit der Zeit. Deshalb ermöglicht temp-to-perm sowohl Ihnen als auch dem Kandidaten, sich gegenseitig kennenzulernen, bevor das Arbeitsverhältnis in eine Festanstellung übergeht.
der start
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Einstieg durch Zeitarbeit

Kombination aus vorübergehender und dauerhafter Beschäftigung mit hohem Übernahmewunsch.

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das onboarding
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Testphase & Performance

Einführungsphase von 3 bis 12 Monaten. Option zur Umwandlung in eine Vollzeitstelle.

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die planung
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Kostenersparnis

Maximale Planungssicherheit: Das Honorar entfällt nach spätestens zehn Monaten vollständig.

→
das ziel
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Win-Win Lösung

Eine echte Situation für beide Seiten durch nachhaltige Vermittlung und gemeinsame Vorteile.

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Arbeitnehmerüberlassung

Das Dreieck der Zeitarbeit

Das "Dreieck der Zeitarbeit" bezieht sich auf die Beziehung zwischen dem Zeitarbeitnehmer, dem Kundenunternehmen und dem Personaldienstleister. Diese Beziehung ist von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für die erfolgreiche Durchführung von Zeitarbeit bildet.

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Wer ist wofür verantwortlich?

Der Verleiher (worknow)  trennt operative Steuerung von der rechtlichen Arbeitgeberverantwortung.

Sie (Entleiher) behalten die volle Kontrolle über die Arbeit – wir übernehmen Anstellung und Compliance.

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Das Kundenunternehmen

Eingliederung des Zeitarbeitnehmers in Betriebsabläufe
Steuerung der täglichen Arbeit der Mitarbeitenden
Leistungsmanagement und fachliche Führung
Kunde zahlt ein Honorar an worknow

→ Sie bestimmen, wie gearbeitet wird und woran Ihre Mitarbeitenden arbeiten.

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Unsere Verantwortung (Verleiher)

Arbeitsverträge nach deutschem Arbeitsrecht
Lohnabrechnung, Gehaltszahlungen, Steuern und Sozialversicherung
Gesetzliche Leistungen und verpflichtende Versicherungen
Compliance, Vertragsänderungen und Beendigungen

→ Wir übernehmen die vollständige rechtliche Arbeitgeberverantwortung.

Wichtige Informationen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Seit dem 1. April 2017 gilt in Deutschland die reformierte Fassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Damit wurden wichtige Neuerungen für den Einsatz von Zeitarbeitskräften eingeführt – insbesondere die Höchstüberlassungsdauer und der Equal-Pay-Grundsatz. Diese Regelungen sollen mehr Transparenz schaffen und faire Bedingungen für alle Beteiligten sicherstellen.

Höchstüberlassungsdauer
Zeitarbeitskräfte werden häufig nur für begrenzte Zeiträume eingesetzt. In manchen Fällen entstehen jedoch längere Einsatzzeiten. Seit der AÜG-Reform ist der Einsatz einer Zeitarbeitskraft bei demselben Kundenunternehmen auf maximal 18 Monate begrenzt.
 
Nach Ablauf dieser Frist ist eine Einsatzunterbrechung von mindestens drei Monaten und einem Tag erforderlich, bevor dieselbe Person erneut im Unternehmen eingesetzt werden darf. Wichtig: Der Zeitraum bezieht sich auf das Kundenunternehmen, nicht auf die Tätigkeit – ein Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb des Unternehmens setzt die Frist also nicht zurück.
 
Wenn die Höchstüberlassungsdauer überschritten wird, kann daraus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zwischen dem Unternehmen und der Zeitarbeitskraft entstehen. In bestimmten Branchen sind Abweichungen per Tarifvertrag möglich – beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie. Hier kann die maximale Einsatzdauer auf bis zu 24 oder sogar 48 Monate verlängert werden.
Equal Pay Grundsatz
Mit der Reform wurde auch der Equal-Pay-Grundsatz gestärkt:
Nach neun Monaten ununterbrochenem Einsatz im gleichen Unternehmen haben Zeitarbeitskräfte Anspruch auf das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammmitarbeiter. Dazu gehören neben dem Grundgehalt auch Zulagen für Schicht- und Wochenendarbeit, Prämien sowie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
 
In vielen Branchen gibt es Tarifverträge, die individuelle Regelungen enthalten. Auch hier muss spätestens nach neun Monaten eine Angleichung des Entgelts erfolgen, sofern keine abweichenden branchenspezifischen Vereinbarungen bestehen
Sanktionen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen das AÜG drohen sowohl dem Verleiher als auch dem Entleiher empfindliche Bußgelder:
 
Allgemeine Verstöße können mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Im Fall eines unzulässigen Einsatzes als „Streikbrecher“ droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.

Beschäftigt ein Unternehmen eine Zeitarbeitskraft über einen Verleiher ohne erforderliche Erlaubnis, trägt das Unternehmen selbst die Verantwortung, die Qualifikation und Genehmigung des Personaldienstleisters zu prüfen.
Weitere Informationen
Worknow setzt sich für klare und praxisnahe Regelungen ein, um Unternehmen die Zusammenarbeit mit Zeitarbeitskräften zu erleichtern. Insbesondere beim Thema Höchstüberlassungsdauer befürworten wir flexible Lösungen, zum Beispiel durch Öffnungsklauseln für sinnvolle Maßnahmen wie berufliche Qualifizierungen

Wir sind spezialisiert auf das Matching von Kandidaten mit Fachkenntnissen in den folgenden Bereichen

Sector 01
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Vertrieb & Sales

Vertrieb Customer Service Sales Manager Account Manager
Sector 02
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IT & Tech

Entwickler Systembetreuer Webdev Data Science
Sector 03
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Procurement

Einkäufer Materialwirtschaft Büroleiter
Sector 04
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