
PROFESSIONELLE PERSONALLÖSUNGEN
Zeitarbeit.
Sie suchen kurzfristig Mitarbeitende bei wechselnden Anforderungen? Wir unterstützen Sie flexibel und sorgen für stabile Abläufe.

Zeitarbeit heißt Verantwortung.
Wir übernehmen sie.
Als Arbeitgeber übernehmen wir alle arbeitsrechtlichen, administrativen und organisatorischen Aufgaben. Diese Verantwortung zeigt sich bereits bei der Auswahl und Vorbereitung unserer Mitarbeitenden.
Bedarf klären
Zu Beginn besprechen wir gemeinsam Ihre Anforderungen, den Einsatzrahmen und die gewünschte Dauer.
Mitarbeitende vorschlagen
Auf Basis dieser Abstimmung schlagen wir Ihnen passende Mitarbeitende vor. Sie erhalten eine klare Auswahl.
Kennenlernen und Interview
Sie entscheiden, wen Sie kennenlernen möchten. Wir koordinieren die Gespräche und begleiten Sie.
Auswahl durch Sie
Nach dem Kennenlernen entscheiden Sie, welcher Mitarbeitende eingesetzt werden soll.
Einstellung und Einsatzstart
Wir stellen den Mitarbeitenden ein und übernehmen alle formalen Schritte für den Start.
Betreuung während des Einsatzes
Während des gesamten Einsatzes bleiben wir Ihr fester Ansprechpartner für alle Belange.
Finden Sie die Mitarbeiter, die wirklich zu Ihnen passen
Temp to Perm Lösungen
Der ideale Mitarbeiter erfüllt nicht nur die Stellenanforderungen, sondern integriert sich auch nahtlos ins Team. Doch wie gut das wirklich passt, zeigt sich oft erst mit der Zeit. Deshalb ermöglicht temp-to-perm sowohl Ihnen als auch dem Kandidaten, sich gegenseitig kennenzulernen, bevor das Arbeitsverhältnis in eine Festanstellung übergeht.
Einstieg durch Zeitarbeit
Kombination aus vorübergehender und dauerhafter Beschäftigung mit hohem Übernahmewunsch.
Testphase & Performance
Einführungsphase von 3 bis 12 Monaten. Option zur Umwandlung in eine Vollzeitstelle.
Kostenersparnis
Maximale Planungssicherheit: Das Honorar entfällt nach spätestens zehn Monaten vollständig.
Win-Win Lösung
Eine echte Situation für beide Seiten durch nachhaltige Vermittlung und gemeinsame Vorteile.

Arbeitnehmerüberlassung
Das Dreieck der Zeitarbeit
Das "Dreieck der Zeitarbeit" bezieht sich auf die Beziehung zwischen dem Zeitarbeitnehmer, dem Kundenunternehmen und dem Personaldienstleister. Diese Beziehung ist von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für die erfolgreiche Durchführung von Zeitarbeit bildet.
Wer ist wofür verantwortlich?
Der Verleiher (worknow) trennt operative Steuerung von der rechtlichen Arbeitgeberverantwortung. Sie (Entleiher) behalten die volle Kontrolle über die Arbeit – wir übernehmen Anstellung und Compliance.
Das Kundenunternehmen
Steuerung der täglichen Arbeit der Mitarbeitenden
Aufgabenverteilung und Priorisierung
Leistungsmanagement und fachliche Führung des Mitarbeiters
Geschäftliche Entscheidungen und Zieldefinition
Sie bestimmen, wie gearbeitet wird und woran Ihre Mitarbeitenden arbeiten.
Unsere Verantwortung (Verleiher)
Arbeitsverträge nach deutschem Arbeitsrecht
Lohnabrechnung, Gehaltszahlungen, Steuern und Sozialversicherung
Gesetzliche Leistungen und verpflichtende Versicherungen
Compliance, Vertragsänderungen und Beendigungen
Wir übernehmen die vollständige rechtliche Arbeitgeberverantwortung.
Unsere Verantwortung (Verleiher)
Die worknow tritt als rechtlicher Arbeitgeber auf, während Sie die volle operative Kontrolle über die tägliche Arbeit Ihrer Mitarbeitenden behalten. Wir wenden für alle Arbeitsverhältnisse das rechtlich vorgesehene Modell der Arbeitnehmüberlassung an.
Wir sind im Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.
ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG
Tarifliche Rahmenbedingungen für eingesetzte Mitarbeiter
Für Unternehmen schaffen tarifliche Regelungen Planungssicherheit und klare Rahmenbedingungen. Für Mitarbeiter faire und transparente Arbeitsbedingungen. Wir sind Anwender der GVP Tarifverträge 2026.
Wichtige Informationen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Seit dem 1. April 2017 gilt in Deutschland die reformierte Fassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Damit wurden wichtige Neuerungen für den Einsatz von Zeitarbeitskräften eingeführt – insbesondere die Höchstüberlassungsdauer und der Equal-Pay-Grundsatz. Diese Regelungen sollen mehr Transparenz schaffen und faire Bedingungen für alle Beteiligten sicherstellen.
Nach neun Monaten ununterbrochenem Einsatz im gleichen Unternehmen haben Zeitarbeitskräfte Anspruch auf das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammmitarbeiter. Dazu gehören neben dem Grundgehalt auch Zulagen für Schicht- und Wochenendarbeit, Prämien sowie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Im Fall eines unzulässigen Einsatzes als „Streikbrecher“ droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
Beschäftigt ein Unternehmen eine Zeitarbeitskraft über einen Verleiher ohne erforderliche Erlaubnis, trägt das Unternehmen selbst die Verantwortung, die Qualifikation und Genehmigung des Personaldienstleisters zu prüfen.
Wir sind spezialisiert auf das Matching von Kandidaten mit Fachkenntnissen in den folgenden Bereichen
Vertrieb & Sales
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