Zeitarbeit

Schnell, flexibel und rechtssicher: Mit worknow gewinnen Sie qualifizierte Mitarbeitende auf Zeit, genau dann, wenn Sie Unterstützung benötigen. Wir übernehmen die vollständige Abwicklung der Arbeitnehmerüberlassung und entlasten Sie zuverlässig bei allen administrativen Prozessen.

Design ohne Titel

Zeitarbeit ist Verantwortung.

Wir übernehmen sie.

Als Arbeitgeber übernehmen wir alle rechtlichen, administrativen und organisatorischen Aufgaben für Sie. Diese Verantwortung beginnt bei worknow nicht erst beim Vertrag, sondern zeigt sich bereits in der partnerschaftlichen Auswahl, Vorbereitung und Betreuung unserer Mitarbeitenden.

Schritt 01
Analyse
Bedarf klären
Zu Beginn besprechen wir gemeinsam Ihre Anforderungen, den Einsatzrahmen und die gewünschte Dauer.
Schritt 02
Matching
Mitarbeitende vorschlagen
Auf Basis dieser Abstimmung schlagen wir Ihnen passende Mitarbeitende vor. Sie erhalten eine klare Auswahl.
Schritt 03
Kontakt
Kennenlernen & Interview
Sie entscheiden, wen Sie kennenlernen möchten. Wir koordinieren die Gespräche und begleiten Sie.
Schritt 04
Selektion
Auswahl durch Sie
Nach dem Kennenlernen entscheiden Sie, welcher Mitarbeitende eingesetzt werden soll.
Schritt 05
Onboarding
Einstellung & Start
Wir stellen den Mitarbeitenden ein und übernehmen alle formalen Schritte für den Start.
Schritt 06
Support
Betreuung im Einsatz
Während des gesamten Einsatzes bleiben wir Ihr fester Ansprechpartner für alle Belange.
Finden Sie die Mitarbeiter, die wirklich zu Ihnen passen

Temp to Perm Lösungen

Der ideale Mitarbeiter erfüllt nicht nur die Stellenanforderungen, sondern integriert sich auch nahtlos ins Team. Doch wie gut das wirklich passt, zeigt sich oft erst mit der Zeit. Deshalb ermöglicht temp-to-perm sowohl Ihnen als auch dem Kandidaten, sich gegenseitig kennenzulernen, bevor das Arbeitsverhältnis in eine Festanstellung übergeht.
Der Start

Einstieg durch Zeitarbeit

Kombination aus vorübergehender und dauerhafter Beschäftigung mit hohem Übernahmewunsch.

Das Onboarding

Testphase & Performance

Einführungsphase von 3 bis 12 Monaten. Option zur Umwandlung in eine Vollzeitstelle.

Die Planung

Kostenersparnis

Maximale Planungssicherheit: Das Honorar entfällt nach spätestens zehn Monaten vollständig.

Das Ziel

Win-Win Lösung

Eine echte Situation für beide Seiten durch nachhaltige Vermittlung und gemeinsame Vorteile.

Arbeitnehmerüberlassung

Das Dreieck der Zeitarbeit

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Tarifliche Rahmenbedingungen für eingesetzte Mitarbeiter

Für Unternehmen schaffen tarifliche Regelungen Planungssicherheit und klare Rahmenbedingungen. Für Mitarbeiter faire und transparente Arbeitsbedingungen. Wir sind Anwender der GVP Tarifverträge 2026. 

Geregelte Arbeitszeiten und Vergütung

Arbeitszeiten und Vergütung sind klar geregelt und entsprechen den gesetzlichen sowie tariflichen Vorgaben. Das schafft Transparenz, Planbarkeit und Rechtssicherheit für Unternehmen und Mitarbeitende.

Urlaub über dem gesetzlichen Mindestanspruch

Der Urlaubsanspruch liegt über dem gesetzlichen Mindestniveau und richtet sich nach den jeweils geltenden tariflichen Regelungen. Dies bietet zusätzliche Sicherheit und faire Arbeitsbedingungen.

Pünktliche und verlässliche Entgeltzahlung

Die Vergütung erfolgt pünktlich und verlässlich, in der Regel vor Fälligkeit. So stellen wir finanzielle Sicherheit und Vertrauen für Mitarbeitende sicher.

Beschäftigung auf Basis der GVP-Tarifverträge

Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgt auf Grundlage der geltenden GVP-Tarifverträge. Dies gewährleistet einheitliche Standards, rechtliche Klarheit und transparente Beschäftigungsbedingungen.

Persönliche Betreuung durch einen lokalen Arbeitgeber

Mitarbeitende werden direkt von einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber betreut – mit einem festen Ansprechpartner für alle beschäftigungsrelevanten Themen.

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Wichtige Informationen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Seit dem 1. April 2017 gilt in Deutschland die reformierte Fassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Damit wurden wichtige Neuerungen für den Einsatz von Zeitarbeitskräften eingeführt – insbesondere die Höchstüberlassungsdauer und der Equal-Pay-Grundsatz. Diese Regelungen sollen mehr Transparenz schaffen und faire Bedingungen für alle Beteiligten sicherstellen.

Höchstüberlassungsdauer
Zeitarbeitskräfte werden häufig nur für begrenzte Zeiträume eingesetzt. In manchen Fällen entstehen jedoch längere Einsatzzeiten. Seit der AÜG-Reform ist der Einsatz einer Zeitarbeitskraft bei demselben Kundenunternehmen auf maximal 18 Monate begrenzt.
 
Nach Ablauf dieser Frist ist eine Einsatzunterbrechung von mindestens drei Monaten und einem Tag erforderlich, bevor dieselbe Person erneut im Unternehmen eingesetzt werden darf. Wichtig: Der Zeitraum bezieht sich auf das Kundenunternehmen, nicht auf die Tätigkeit – ein Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb des Unternehmens setzt die Frist also nicht zurück.
 
Wenn die Höchstüberlassungsdauer überschritten wird, kann daraus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zwischen dem Unternehmen und der Zeitarbeitskraft entstehen. In bestimmten Branchen sind Abweichungen per Tarifvertrag möglich – beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie. Hier kann die maximale Einsatzdauer auf bis zu 24 oder sogar 48 Monate verlängert werden.
Equal Pay Grundsatz
Mit der Reform wurde auch der Equal-Pay-Grundsatz gestärkt:
Nach neun Monaten ununterbrochenem Einsatz im gleichen Unternehmen haben Zeitarbeitskräfte Anspruch auf das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammmitarbeiter. Dazu gehören neben dem Grundgehalt auch Zulagen für Schicht- und Wochenendarbeit, Prämien sowie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
 
In vielen Branchen gibt es Tarifverträge, die individuelle Regelungen enthalten. Auch hier muss spätestens nach neun Monaten eine Angleichung des Entgelts erfolgen, sofern keine abweichenden branchenspezifischen Vereinbarungen bestehen
Sanktionen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen das AÜG drohen sowohl dem Verleiher als auch dem Entleiher empfindliche Bußgelder:
 
Allgemeine Verstöße können mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Im Fall eines unzulässigen Einsatzes als „Streikbrecher“ droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.

Beschäftigt ein Unternehmen eine Zeitarbeitskraft über einen Verleiher ohne erforderliche Erlaubnis, trägt das Unternehmen selbst die Verantwortung, die Qualifikation und Genehmigung des Personaldienstleisters zu prüfen.
Weitere Informationen
Worknow setzt sich für klare und praxisnahe Regelungen ein, um Unternehmen die Zusammenarbeit mit Zeitarbeitskräften zu erleichtern. Insbesondere beim Thema Höchstüberlassungsdauer befürworten wir flexible Lösungen, zum Beispiel durch Öffnungsklauseln für sinnvolle Maßnahmen wie berufliche Qualifizierungen

Wir sind spezialisiert auf das Matching von Kandidaten mit Fachkenntnissen in den folgenden Bereichen

Sector 01
01

Vertrieb & Sales

Vertrieb Customer Service Sales Manager Account Manager
Sector 02
02

IT & Tech

Entwickler Systembetreuer Webdev Data Science
Sector 03
03

Procurement

Einkäufer Materialwirtschaft Büroleiter
Sector 04
04

Messe & Event

Service Hostessen Direktion
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