Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 2019
Personalvermittlung, Übernahme von Mitarbeitern
Vertragsschluss mit einem Worknow GmbH Mitarbeiter:
Schließt ein Kunde oder ein mit Ihm verbundenes Unternehmen während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zwischen Worknow GmbH und dem Worknow GmbH Mitarbeiter oder innerhalb des Zeitraumes von zwölf Monaten nach Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses einen Dienst- oder Werkvertrag mit einem worknow GmbH Mitarbeiter, so hat der Kunde eine Vermittlungsgebühr in folgender Höhe zu entrichten:
Dauer des Einsatzes
Weniger als 3 Monate: 2,0 Bruttomonatsentgelte zzgl. Umsatzsteuer
Weniger als 6 Monate: 1,5 Bruttomonatsentgelte zzgl. Umsatzsteuer
Weniger als 9 Monate: 1,0 Bruttomonatsentgelte zzgl. Umsatzsteuer
Weniger als 12 Monate: 0,5 Bruttomonatsentgelte zzgl. Umsatzsteuer
12 Monate und mehr: kein Honorar
Grundlage hierfür bildet die zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter vereinbarte durchschnittliche Bruttomonatsvergütung (Fixum) zuzüglich durchschnittlich zu erwartender anteiliger variabler Leistungen wie z. B Urlaubszahlungen, Gratifikationen, Prämien, Dienstwagen, oder ähnliches für die neue Position beim Kunden.
Die zwischen worknow GmbH und dem worknow GmbH Mitarbeiter vereinbarte Kündigungsfrist ist einzuhalten.
Zahlung
Rechnungen werden mit Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig und sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz.
Gewährleistung und Haftung
- Der zur Verfügung gestellte Mitarbeiter wurde durch die Worknow GmbH auf seine berufliche Eignung sorgfältig geprüft und einer bestimmen Entgeltgruppe nach BAP Tarifvertrag zugeordnet. Er wird dem Kunden ausschließlich für die Ausführung der vertraglich festgelegten Tätigkeit überlassen. Eine Umsetzung oder Aufnahme einer nicht vertraglichen Tätigkeit des Mitarbeiters durch den Kunden ist eine Vertragsänderung und daher vorab an die Worknow GmbH zu melden.
- Im Falle des Einsatzes ausländischer Arbeitnehmer sichert worknow GmbH zu, dass alle notwendigen Arbeitserlaubnispapiere entsprechend vorliegen.
- Für den Fall, dass überlassene Mitarbeiter wegen Krankheit ausfallen, sorgt die worknow GmbH für kurzfristigen und passenden Ersatz.
- Der Kunde hat der worknow GmbH seine Branchenzugehörigkeit wahrheitsgemäß und unaufgefordert spätestens einen Werktag vor Einsatz jedes Mitarbeiters mitzuteilen, sodass die Worknow GmbH die beim Kunden eingesetzten Mitarbeiter auf der Basis gesetzlich vorgesehener, branchenbezogener Zuschläge korrekt entlohnen kann. Sollten nicht wahrheitsgemäße oder fehlende Angaben zur Branchenzugehörigkeit zur Nachzahlung von Entgelten oder Sozialabgaben führen, haftet der Kunde für diesen Differenzschaden.
- Im Hinblick darauf, dass der überlassene Mitarbeiter unter der Leitung und Aufsicht des Kunden seine Tätigkeit ausübt, haftet die worknow GmbH nicht für die Ausführung dieser Arbeiten und nicht für Schäden, die der überlassene Mitarbeiter während der Ausübung seiner Tätigkeiten verursacht. Dies gilt auch für eine vorsätzliche Handlungsweise. Der Kunde stellt die Worknow GmbH auch von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem überlassenen Mitarbeiter übertragenen Tätigkeit entstehen.
- Nach § 11 Abs. 6. AÜG obliegen dem Kunden die sich aus dem Arbeitsschutzrecht ergebenden Pflichten. Er trägt dafür Sorge, dass alle am Beschäftigungsort geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden und Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe gewährleistet sind. Er hat den überlassenen Mitarbeiter vor Beginn der Beschäftigung über die bei den zu verrichtenden Tätigkeiten auftretenden arbeitsplatzspezifischen Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung zu informieren sowie auf seine Kosten notwendige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen.
- Sämtliche Mitarbeiter der worknow GmbH sind bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichert. Im Falle eines Unfalls ist der Kunde aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der worknow GmbH gegenüber zur unverzüglichen Meldung verpflichtet.