allgemeine geschäftsbedingungen

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1.  Allgemeines

 

Die worknow GmbH - im Folgenden worknow genannt – besitzt die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (AÜG).

Mit diesen AGB werden alle bisherigen AGB abgelöst; frühere AGB von worknow haben somit keinerlei Wirkung mehr. Diese AGB gelten für jeden Vertrag, AGB es Auftraggebers (Kunde) sind, auch wenn worknow diesen AGB nicht ausdrücklich widerspricht, nur dann wirksam, wenn worknow sich mit Ihnen schriftlich einverstanden erklärt hat.

 

2.  Überlassung von Mitarbeitern

 

Gemäß § 12 AÜG ist für jeden Auftrag zwischen dem Kunden und worknow ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mit der Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages werden die AGB der worknow GmbH Vertragsbestandteil, auch wenn vom Kunden das nicht ausdrücklich gesondert bestätigt wird bzw. wurde oder ggf., sogar anderslautende Bedingungen geltend gemacht werden.

Im Rahmen des AÜG stellt worknow dem Kunden Mitarbeiter zur Verfügung. Sämtliche Sozialabgaben und -leistungen für die überlassenen Mitarbeiter werden von worknow ordnungsgemäß und vollständig geleistet.

Die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelte Anzahl von Wochenarbeitsstunden stellt eine Mindestabnahmeverpflichtung des Kunden dar. Sollte der Kunde weniger benötigen, als er vertraglich bestellt hat, so sind die vertraglich vereinbarten Stunden dennoch zu vergüten.

 

3.  Küngigung und Schweigepflicht

 

Der Überlassungsvertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von einer Woche zum Freitag einer jeden Woche gekündigt werden. Nach 3-monatiger Überlassungsdauer verlängert sich diese Frist auf zwei Wochen zum Freitag einer jeden Woche. Abweichend davon hat der Kunde das Recht 

a) den Überlassungsvertrag am ersten Tag der Überlassung zu kündigen, sollte mit der Arbeitsleistung des überlassenen Mitarbeiters nicht zufrieden sein. Eine Berechnung für die bis dahin geleistete Arbeitsstunden erfolgt nicht (Erprobungstag).

b) den Überlassungsvertrag innerhalb der ersten fünf Arbeitstage mit einer Frist von zwei Arbeitstagen zum Ende des Arbeitstages zu kündigen.

Die worknow GmbH kann den Überlassungsvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungstrist kündigen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. 

Die worknow GmbH sowie der überlassene Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Geschäftsangelegenheiten des Kunden der Schweigepflicht.

 

4.  Arbeitsbedingungen und Zahlungsmodalitäten

 

Der überlassene Mitarbeiter hat die Arbeitszeiten des Kunden einzuhalten und die ihm übergebenen Arbeiten ordentlich und sauber unter Einhaltung aller gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere aller Bestimmungen über Sicherheit und Hygiene, auszuführen.

Zahlungen (Abschläge usw.) sind ausschließlich an worknow GmbH zu leisten. Mitarbeiter von worknow sind nicht zum Geldempfang berechtigt, Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die worknow GmbH erfolgen.

Alle Beiträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenseitigen vertraglichen und vor- sowie nachvertraglichen Ansprüche ist Berlin

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine entsprechende, Ihrem wirtschaftlichen Zweck unter Zugrundelegung der mutmaßlichen Parteiwillens angemessenen Regelung.

 

5.  Stundensätze

 

Die Stundensätze gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Arbeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Bei Einsatz des von worknow zur Verfügung gestellten Mitarbeiters erhöht sich der Stundensatz wie folgt: 25% bei Nachtarbeit (20:00 - 08:00 Uhr), 25 % Überstunden (ab der 40. Wochenstunde), 25 % Samstag, 50 % Sonntag und 100 % Feiertag. 

Die Abrechnung durch die worknow GmbH erfolgt wöchentlich aufgrund der vom Kunden unterzeichneten Tätigkeitsnachweise. Der Kunde ist verpflichtet, am Ende der Arbeitswoche oder nach Beendigung des Einsatzes, die vom überlassenen Mitarbeiter vorgelegten Tätigkeitsnachweise unmittelbar zu unterzeichnen und diesem oder der worknow GmbH wieder zur Verfügung zu stellen. Mit der Unterzeichnung der Tätigkeitsnachweise bestätigt der Kunde die dort ausgewiesene Tätigkeitszeit und -dauer.


6.  Personalvermittlung, Übernahme von Mitarbeitern


Vermittlungsvergütung bei Übernahme von überlassenen Mitarbeitern

Grundsatz: Wenn der Kunde während oder nach der Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis mit einem überlassenen Mitarbeiter der worknow GmbH begründet, wird eine Vermittlungsvergütung fällig. Eine kostenfreie Übernahme ist nach 18 Monaten Überlassung möglich.

Berechnungsbasis: Die Vermittlungsvergütung richtet sich nach dem Bruttomonatsgehalt des Mitarbeiters beim Kunden und staffelt sich wie folgt:

Kaufmännische, gewerbliche und technische Positionen

  • Übernahme bis zu 3 Monate der Überlassung: 4 Bruttomonatsgehälter

  • Übernahme bis zu 6 Monate der Überlassung: 3 Bruttomonatsgehälter

  • Übernahme bis zu 9 Monate der Überlassung: 2 Bruttomonatsgehälter

  • Übernahme bis zu 12 Monate der Überlassung: 1 Bruttomonatsgehalt

  • Übernahme nach 12 Monaten bis 18 Monaten der Überlassung: 0,5 Bruttomonatsgehälter

  • Übernahme ab 18 Monate: Keine Vermittlungsvergütung

IT-Positionen

  • Übernahme bis zu 3 Monate der Überlassung: 5 Bruttomonatsgehälter

  • Übernahme bis zu 6 Monate der Überlassung: 4 Bruttomonatsgehälter

  • Übernahme bis zu 9 Monate der Überlassung: 3 Bruttomonatsgehälter

  • Übernahme bis zu 12 Monate der Überlassung: 2 Bruttomonatsgehälter

  • Übernahme nach 12 Monaten bis 18 Monaten der Überlassung: 1 Bruttomonatsgehalt

  • Übernahme ab 18 Monate: Keine Vermittlungsvergütung

Die zwischen worknow GmbH und dem worknow GmbH Mitarbeiter vereinbarte Kündigungsfrist ist einzuhalten.

 

7.  Zahlungen

 

Zahlungen (Abschläge usw.) sind ausschließlich an worknow GmbH zu leisten. Mitarbeiter von worknow sind nicht zum Geldempfang berechtigt, Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die worknow GmbH erfolgen.

Alle Beiträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenseitigen vertraglichen und vor- sowie nachvertraglichen Ansprüche ist Berlin


8.  Gewährleistung und Haftung

 

Der zur Verfügung gestellte Mitarbeiter wurde durch die Worknow GmbH auf seine berufliche Eignung sorgfältig geprüft und einer bestimmen Entgeltgruppe nach BAP Tarifvertrag zugeordnet. Er wird dem Kunden ausschließlich für die Ausführung der vertraglich festgelegten Tätigkeit überlassen.  Eine Umsetzung oder Aufnahme einer nicht vertraglichen Tätigkeit des Mitarbeiters durch den Kunden ist eine Vertragsänderung und daher vorab an die Worknow GmbH zu melden.

Im Falle des Einsatzes ausländischer Arbeitnehmer sichert worknow GmbH zu, dass alle notwendigen Arbeitserlaubnispapiere entsprechend vorliegen. 


Für den Fall, dass überlassene Mitarbeiter wegen Krankheit ausfallen, sorgt die worknow GmbH für kurzfristigen und passenden Ersatz.

Der Kunde hat der worknow GmbH seine Branchenzugehörigkeit wahrheitsgemäß und unaufgefordert spätestens einen Werktag vor Einsatz jedes Mitarbeiters mitzuteilen, sodass die Worknow GmbH die beim Kunden eingesetzten Mitarbeiter auf der Basis gesetzlich vorgesehener, branchenbezogener Zuschläge korrekt entlohnen kann. Sollten nicht wahrheitsgemäße oder fehlende Angaben zur Branchenzugehörigkeit zur Nachzahlung von Entgelten oder Sozialabgaben führen, haftet der Kunde für diesen Differenzschaden.

Im Hinblick darauf, dass der überlassene Mitarbeiter unter der Leitung und Aufsicht des Kunden seine Tätigkeit ausübt, haftet die worknow GmbH nicht für die Ausführung dieser Arbeiten und nicht für Schäden, die der überlassene Mitarbeiter während der Ausübung seiner Tätigkeiten verursacht. Dies gilt auch für eine vorsätzliche Handlungsweise. Der Kunde stellt die Worknow GmbH auch von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem überlassenen Mitarbeiter übertragenen Tätigkeit entstehen. 

Nach § 11 Abs. 6. AÜG obliegen dem Kunden die sich aus dem Arbeitsschutzrecht ergebenden Pflichten. Er trägt dafür Sorge, dass alle am Beschäftigungsort geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden und Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe gewährleistet sind. Er hat den überlassenen Mitarbeiter vor Beginn der Beschäftigung über die bei den zu verrichtenden Tätigkeiten auftretenden arbeitsplatzspezifischen Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung zu informieren sowie auf seine Kosten notwendige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen.

Sämtliche Mitarbeiter der worknow GmbH sind bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichert. Im Falle eines Unfalls ist der Kunde aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der worknow GmbH gegenüber zur unverzüglichen Meldung verpflichtet.

AGB worknow GmbH mit Stand 02/2024

 

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