fairness first.

tarifvertrag

Arbeitsbedingungen und Löhne für Mitarbeiter bei worknow sind geregelt durch den Tarifvertrag Zeitarbeit, der zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) geschlossen wurde. Dieser Tarifvertrag besteht aus Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag und beinhaltet Regelungen zu:

  • Arbeitszeit (Dauer, Verteilung, Mehrarbeit, Arbeitsbereitschaft, etc.)
  • Tarifentgelte
  • Produktivitätszulagen
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • Urlaubsansprüche
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
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BAP / DGB

der tarifvertrag bietet

  • Sicherheit für Mitarbeiter
  • Planungssicherheit für Unternehmen
  • Zunahme der Akzeptanz der Zeitarbeitsbranche
  • Partnerschaftliche Beziehungen zwischen Branche und Gewerkschaften
  • Konstanz und Sicherheit durch flächendeckenden Tarifvertrag seit 2004


zeitarbeit: eine moderne  und flexible arbeitsform

Zeitarbeit

Zeitarbeit ist eine flexible und moderne Arbeitsform, bei der Zeitarbeitskräfte das Team unterschiedlicher Kundenunternehmen unterstützen. Dies bedeutet, dass die Zeitarbeitskraft von ihrem Arbeitgeber, einem Zeitarbeitsunternehmen oder Personaldienstleister, für einen bestimmten Zeitraum an einen Kunden überlassen wird. 

Mitarbeiter

Zeitarbeitskräfte sind immer nur bei einem Arbeitgeber, dem Zeitarbeitsunternehmen, unter Vertrag und genießen somit viel Abwechslung und gleichzeitig auch Sicherheit. Ihr festes Gehalt erhalten sie von ihrem Arbeitgeber und als Angestellte haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie klassische Arbeitnehmer.

Personaldienstleister

Mehr als nur Zeitarbeit! Personaldienstleister bieten Dienstleistungen im Bereich Personalmanagement, Personalvermittlung und Personalfreisetzung an. Unternehmen wie worknow sind beispielsweise Personaldienstleister, deren Portfolio neben klassischer Zeitarbeit auch Personalvermittlung umfasst.

AÜ - Gesetz

Schutz für Zeitarbeitskräfte. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) legt fest, unter welchen Bedingungen Arbeitgeber Arbeitnehmer an andere Unternehmen überlassen dürfen. Diese Überlassung wird auch Zeitarbeit genannt. Das AÜG schützt die Zeitarbeitskräfte und regelt u. a., dass Arbeitnehmerüberlassung nur von Unternehmen durchgeführt werden darf, die eine entsprechende Genehmigung besitzen. Es wurde 1972 eingeführt und regelmäßig angepasst, die letzte große Reform fand im Jahr 2017 statt.

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Schlüterstraße 37
10629 Berlin
+49 (0) 30 887 212 02

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