Allgemeine Geschäftsbedingungen der worknow GmbH, Schlüterstraße 37, 10629 Berlin („worknow“), für Personaldienstleistungen, Arbeitnehmerüberlassung, Employer-of-Record-Leistungen und Personalvermittlung.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1. Geltungsbereich und Rangfolge
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen von worknow gegenüber dem Kunden, insbesondere Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Employer-of-Record-Leistungen, arbeitsvertragliche Administration, Personalverwaltung, Lohnabrechnung, Onboarding, Offboarding und Personalvermittlung.
(2) Diese AGB gelten ergänzend zu Rahmenverträgen, Arbeitnehmerüberlassungsverträgen, Vermittlungsvereinbarungen, Einzelaufträgen, Angeboten, Commercial Terms, Preisvereinbarungen und sonstigen Individualvereinbarungen.
(3) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: zwingendes Recht, individuelle Vereinbarung, jeweiliger Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder Vermittlungsauftrag, ausdrücklich vereinbarte Commercial Terms oder Preisvereinbarung, Rahmenvertrag, diese AGB.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn worknow ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch bei vorbehaltloser Leistungserbringung in Kenntnis solcher Bedingungen.
2. Begriffe
(1) „Kunde“ ist der Vertragspartner von worknow, der Leistungen beauftragt oder in Anspruch nimmt.
(2) „Arbeitnehmer“ oder „Mitarbeiter“ sind Personen, die von worknow beschäftigt und dem Kunden zur Arbeitsleistung überlassen oder im Rahmen sonstiger Personaldienstleistungen eingesetzt werden.
(3) „AÜ-Vertrag“ ist der für eine konkrete Arbeitnehmerüberlassung gesondert abzuschließende Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.
(4) „Kandidat“ ist eine von worknow benannte, vorgeschlagene, vorgestellte oder vermittelte Person, unabhängig davon, ob diese bereits Arbeitnehmer von worknow ist.
(5) „Einsatz“ ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers bei oder zugunsten des Kunden.
3. Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote von worknow sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Art, Umfang, Beginn, Dauer, Einsatzort, Tätigkeit, Vergütung, Verrechnungspreise, Fees, Vermittlungsprovisionen und sonstige Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot, Auftrag oder einer Preisvereinbarung.
(3) Ein Rahmenvertrag oder eine Beauftragung begründet keinen Anspruch auf die Überlassung, Vorstellung oder Vermittlung einer bestimmten Person und keine Verpflichtung von worknow zur Bereitstellung einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern oder Kandidaten.
(4) worknow ist berechtigt, den Beginn oder die Fortsetzung einer Leistung bis zum Vorliegen aller erforderlichen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen, Zahlungen und Sicherheiten aufzuschieben.
4. Arbeitnehmerüberlassung und AÜG-Compliance
(1) Soweit Leistungen eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG darstellen, erfolgen sie ausschließlich auf Grundlage der gültigen, unbefristeten Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis von worknow und eines vor Einsatzbeginn in Textform geschlossenen AÜ-Vertrags.
(2) Die Parteien bezeichnen die Überlassung vor Einsatzbeginn ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung und konkretisieren den überlassenen Arbeitnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen.
(3) Der AÜ-Vertrag enthält insbesondere Angaben zum Arbeitnehmer, Beginn und Ende des Einsatzes, Tätigkeit, Arbeitszeit, Einsatzort, Vergütung, Equal Pay/Equal Treatment, Arbeitsschutz und Überlassungshöchstdauer.
(4) Der Kunde übernimmt während des Einsatzes die fachliche und operative Steuerung des Arbeitnehmers im Rahmen des AÜ-Vertrags. Das arbeitsrechtliche Direktionsrecht verbleibt bei worknow.
(5) Der Kunde erfüllt die ihm als Entleiher, Einsatzbetrieb und fachlich weisungsberechtigte Partei obliegenden Pflichten, insbesondere in Bezug auf Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Einsatzorganisation, fachliche Unterweisung, Equal Pay, Equal Treatment und zutreffende Informationen.
(6) Die Parteien beachten die jeweils anwendbare Überlassungshöchstdauer. Der Kunde teilt worknow rechtzeitig alle Angaben zu vorherigen Einsätzen desselben Arbeitnehmers beim Kunden, bei verbundenen Unternehmen oder über andere Verleiher mit.
5. Employer-of-Record- und Arbeitgeberleistungen
(1) „Employer of Record“ bezeichnet die Übernahme arbeitsvertraglicher und administrativer Arbeitgeberfunktionen durch worknow. Die rechtliche Einordnung eines Einsatzes als Arbeitnehmerüberlassung bleibt hiervon unberührt.
(2) worknow ist rechtlicher Arbeitgeber und erfüllt die gesetzlichen Arbeitgeber- und Verleiherpflichten. Zum vereinbarten Leistungsumfang können insbesondere Arbeitsvertragsadministration, Entgeltabrechnung, Vergütungszahlung, Arbeitgebermeldungen, Personalverwaltung, Onboarding, Offboarding sowie Abrechnungs- und Kostenübersichten gehören.
(3) Der konkrete Leistungsumfang kann im Rahmenvertrag, AÜ-Vertrag, einer Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Vereinbarung näher geregelt werden.
(4) worknow erbringt keine Rechts-, Steuer-, Einwanderungs- oder Unternehmensberatung, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
6. Personalvermittlung
(1) Im Bereich der Personalvermittlung unterstützt worknow den Kunden bei Suche, Auswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten.
(2) Eine erfolgreiche Vermittlung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder ein verbundenes Unternehmen mit einem von worknow vorgestellten Kandidaten innerhalb von zwölf Monaten nach Vorstellung einen Arbeits-, Dienst-, Beratungs-, freien Mitarbeiter- oder sonstigen Tätigkeitsvertrag schließt.
(3) Der Kunde informiert worknow unverzüglich über einen entsprechenden Vertragsschluss und stellt die zur Berechnung der Provision erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend bereit.
(4) Soweit nicht abweichend vereinbart, beträgt die Vermittlungsprovision 25 % der vereinbarten Bruttojahreszielvergütung, mindestens EUR 7.500 netto. Für gewerbliche, operative oder einfache kaufmännische Positionen beträgt sie 20 %, mindestens EUR 4.500 netto; für Führungspositionen, Executive Search, besonders schwer zu besetzende Positionen oder exklusive Suchmandate 30 %, mindestens EUR 12.500 netto.
(5) Zur Bruttojahreszielvergütung zählen insbesondere fixes Jahresbruttogehalt, variable Vergütung, Boni, Provisionen, geldwerte Vorteile, Sign-on-Boni und garantierte Sonderzahlungen.
(6) Die Provision ist mit Vertragsschluss verdient und innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(7) Beendet der Kandidat das Vertragsverhältnis innerhalb der ersten acht Wochen aus von worknow nicht zu vertretenden Gründen oder beendet der Kunde es innerhalb dieses Zeitraums aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen, führt worknow einmalig eine kostenfreie Nachbesetzung für dieselbe Position durch. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung besteht nicht.
7. Informations- und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt worknow rechtzeitig, vollständig und zutreffend alle Informationen zur Verfügung, die für Beschäftigung, Überlassung, Vermittlung, Abrechnung, Vergütung, Equal Pay, Equal Treatment, Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Sozialversicherung, Steuer, Datenschutz und rechtliche Einordnung erforderlich sind.
(2) Dies umfasst insbesondere Tätigkeit, Einsatzort, Arbeitszeitmodell, Remote-Work-Regelungen, Vergütung, variable Vergütung, Vergleichsmitarbeiter, wesentliche Arbeitsbedingungen, Benefits, Boni, Zulagen, Sonderzahlungen, Sachbezüge, Abwesenheiten, Voreinsätze und besondere Einsatzrisiken.
(3) Der Kunde teilt Änderungen unverzüglich mit und informiert worknow rechtzeitig im Voraus über beabsichtigte Änderungen von Tätigkeit, Vergütung, Boni, Arbeitszeit, Arbeitsort, Homeoffice, Berichtslinie, Verlängerung oder Beendigung des Einsatzes.
(4) Rechtsverbindliche Erklärungen oder Änderungen des Arbeitsverhältnisses werden ausschließlich durch worknow als rechtlichen Arbeitgeber umgesetzt. Der Kunde darf keine Erklärungen im Namen von worknow abgeben.
(5) Der Kunde stellt die erforderlichen Arbeitsmittel, Zugänge, Informationen und betrieblichen Anweisungen rechtzeitig bereit.
(6) Fehlen erforderliche Angaben, Nachweise oder Freigaben oder sind sie widersprüchlich, darf worknow den Einsatzbeginn verschieben, einen laufenden Einsatz im rechtlich zulässigen Umfang aussetzen, vorsorglich abrechnen oder eine Anpassung der Vertragsunterlagen verlangen.
8. Equal Pay und Equal Treatment
(1) Soweit kein anwendbarer Tarifvertrag eine zulässige Abweichung vorsieht, erhält der überlassene Arbeitnehmer die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Kunden nach Maßgabe des § 8 AÜG.
(2) Der Kunde stellt alle hierfür erforderlichen Angaben bereit, insbesondere zu Vergleichsmitarbeitern oder Vergleichsgruppen, Vergütung, Boni, Provisionen, Zulagen, Zuschlägen, Sonderzahlungen, Sachleistungen, Benefits, Arbeitszeit, Urlaub, betrieblichen Übungen, Tarifbindungen und Betriebsvereinbarungen.
(3) worknow darf auf die Angaben des Kunden vertrauen, soweit keine offensichtlichen Unrichtigkeiten erkennbar sind.
(4) Fehlen erforderliche Angaben oder sind diese widersprüchlich oder unplausibel, darf worknow den Einsatzbeginn verschieben, den Einsatz im rechtlich zulässigen Umfang aussetzen oder auf Grundlage angemessener Vorsorgeannahmen abrechnen.
(5) Der Kunde stellt worknow von Ansprüchen, Nachzahlungen, Bußgeldern, Zuschlägen, Schäden und Kosten frei, die aus unrichtigen, unvollständigen, verspäteten, nicht aktualisierten oder irreführenden Angaben zu Equal Pay oder Equal Treatment entstehen, soweit der Nachteil nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von worknow verursacht wurde.
9. Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Einsatzbedingungen
(1) Der Kunde ist während des Einsatzes für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorgaben am Einsatzort verantwortlich und stellt worknow alle abrechnungs-, vergütungs- und nachweisrelevanten Arbeitszeitdaten rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung.
(2) Überstunden, Mehrarbeit sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind nur zulässig, wenn sie gesetzlich erlaubt, betrieblich erforderlich, vom Kunden angeordnet oder genehmigt und mit worknow abgestimmt sind. Vergütungspflichtige Zeiten und Zuschläge werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.
(3) Der Kunde übernimmt die arbeitsplatz- und einsatzbezogenen Arbeitsschutzpflichten, insbesondere die Sicherstellung eines sicheren Arbeitsplatzes, die Gefährdungsbeurteilung, die konkrete Unterweisung, erforderliche Schutzausrüstung und die Mitteilung besonderer Risiken.
(4) Bei vereinbarter Remote-Arbeit führt worknow im Rahmen des Onboardings eine allgemeine Remote-Work-Sicherheitsunterweisung durch, lässt sich die Teilnahme schriftlich bestätigen und stellt dem Kunden die Bestätigung auf Anfrage zur Verfügung. Die gesetzlichen und einsatzbezogenen Pflichten des Kunden bleiben unberührt.
(5) worknow darf den Einsatz aussetzen oder die Aufnahme verweigern, wenn erhebliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen Arbeitszeit-, Arbeitsschutz- oder Sicherheitsanforderungen bestehen.
(6) Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle, erhebliche Pflichtverletzungen, Compliance-Vorfälle, behördliche Beanstandungen und sonstige einsatzrelevante Ereignisse sind worknow unverzüglich mitzuteilen.
10. Vergütung, Preise, Provisionen und Zusatzkosten
(1) Der Kunde zahlt die vereinbarten Verrechnungspreise, Service Fees, Vermittlungsprovisionen, Zusatzkosten und sonstigen Entgelte.
(2) Verrechnungspreise gelten, sofern nicht abweichend vereinbart, für den konkret benannten Arbeitnehmer und den konkret vereinbarten Einsatz.
(3) Verrechnungspreise können insbesondere Bruttovergütung, Arbeitgeberbeiträge, Umlagen, Unfallversicherungsbeiträge, sonstige Arbeitgeberabgaben, Urlaubs-, Feiertags- und Entgeltfortzahlungskosten sowie Servicegebühren enthalten.
(4) Maßgeblich sind die tatsächlich gesetzlich, tariflich, behördlich oder sozialversicherungsrechtlich anfallenden Arbeitgeberkosten. Abweichungen, Nachberechnungen und Rückbelastungen werden in der laufenden oder einer gesonderten Abrechnung berücksichtigt.
(5) Verrechnungspreise passen sich automatisch an, wenn sich Equal Pay, Vergütung, gesetzliche Arbeitgeberkosten, Umlagen, Beiträge, tarifliche oder gesetzliche Ansprüche oder sonstige einsatzbezogene Kosten ändern.
(6) Variable Vergütung, Boni, Provisionen, Zulagen, Zuschläge, Sonderzahlungen, Spesen, Reisekosten, Auslagen, Sachbezüge, Benefits, Arbeitsmittel, behördliche Gebühren und sonstige vom Kunden veranlasste Zusatzkosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich enthalten sind.
(7) Zusätzliche administrative oder individuelle Leistungen außerhalb des üblichen Leistungsumfangs können gemäß Gebührenverzeichnis oder nach vorheriger Vereinbarung beziehungsweise vorheriger Information über die voraussichtlichen Kosten berechnet werden.
11. Umsatzsteuer, Abrechnung, Zahlungsbedingungen und Kaution
(1) Alle Preise verstehen sich netto. Gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Soweit Reverse Charge gilt oder ohne deutsche Umsatzsteuer abzurechnen ist, erfolgt die Rechnungstellung ohne deutsche Umsatzsteuer.
(2) Wird nachträglich deutsche Umsatzsteuer geschuldet, darf worknow diese einschließlich daraus resultierender Zinsen, Zuschläge und angemessener Kosten nachberechnen, soweit die Nachbelastung nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von worknow verursacht wurde.
(3) Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
(4) worknow kann Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder eine Kaution verlangen. Die Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
(5) Einbehalt und Rückzahlung der Kaution: Die Kaution wird von der worknow GmbH einbehalten, um alle ausstehenden finanziellen Verpflichtungen und Ansprüche aus dem Employer-of-Record-Vertrag abzusichern.
(6) Um absolute Transparenz zu gewährleisten und beide Seiten vor unerwarteten nachträglichen Kosten zu schützen, wird die Kaution erst abgerechnet und erstattet, wenn alle administrativen und rechtlichen Prozesse des Offboardings vollständig abgeschlossen sind. Konkret erfolgen die Endabrechnung und die Freigabe des Kautionsguthabens erst, nachdem:
- Der letzte Abrechnungszyklus für den jeweiligen Mitarbeiter vollständig abgeschlossen ist.
- Alle ausstehenden Mitarbeiteransprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urlaubsabgeltung, Bonuszahlungen und ausstehende Spesenerstattungen, vollständig bearbeitet und beglichen wurden.
- Die gesetzlichen Fristen für die Geltendmachung arbeitsrechtlicher Ansprüche nach deutschem Recht (insbesondere die zwingende dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach einer Kündigung) abgelaufen sind, ohne dass Ansprüche geltend gemacht wurden.
(7) Sobald alle genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind, wird worknow die Auszahlung des verbleibenden Kautionsguthabens innerhalb von 30 Kalendertagen veranlassen. (Hinweis: Aufgrund der gesetzlichen Fristen und Abrechnungszyklen erfolgt die tatsächliche Rückzahlung in der Praxis meist 45 bis 60 Tage nach dem letzten Arbeitstag des Mitarbeiters.)
(8) Die Kaution ist eine rückzahlbare Sicherheitsleistung, kein Entgelt oder Vorschuss auf Leistungen und bei Zahlung nicht umsatzsteuerbar. Wird sie später mit einer steuerbaren Forderung verrechnet, richtet sich die Umsatzsteuer nach der zugrunde liegenden Forderung.
(9) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.
12. Abwesenheiten, Krankheit, Urlaub und Kostenrisiko
(1) Der Kunde informiert worknow unverzüglich über bekannte Abwesenheiten, Krankmeldungen, Urlaubszeiten, Feiertage am Einsatzort und sonstige für Abrechnung oder Vergütung relevante Umstände.
(2) Der Kunde trägt im wirtschaftlichen Verhältnis der Parteien sämtliche einsatzbezogenen Kosten und Risiken, soweit diese nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von worknow beruhen.
(3) Dies umfasst insbesondere Vergütung, Arbeitgeberkosten, Fees und sonstige Kosten während des Einsatzes, gesetzlicher oder vertraglicher Kündigungsfristen, Krankheit, Urlaub, Feiertagen, sonstiger bezahlter Abwesenheiten, Annahmeverzug und Nachzahlungen.
(4) Eine Kürzung, Zurückbehaltung oder Verweigerung geschuldeter Zahlungen wegen Krankheit, Urlaub, Feiertagen, fehlender Einsatzmöglichkeit, Minderleistung oder sonstiger Ausfallzeiten ist ausgeschlossen, sofern worknow seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
13. Laufzeit, Beendigung, Offboarding und Übernahme
(1) Rahmenverträge und laufende Vertragsbeziehungen können nach den vereinbarten Regelungen gekündigt werden. Die Kündigung eines Rahmenvertrags beendet laufende AÜ-Verträge, Einsätze oder arbeitsvertragliche Verpflichtungen nicht automatisch.
(2) Der Kunde kann einen Einsatz jederzeit gegenüber worknow beenden. Die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen von worknow gegenüber dem Arbeitnehmer bleiben hiervon unberührt.
(3) Beendet der Kunde einen Einsatz oder nimmt er die Arbeitsleistung nicht mehr in Anspruch, trägt er die daraus entstehenden Kosten bis zum rechtlich wirksamen Ende des Arbeitsverhältnisses oder bis zu einem anderweitigen Einsatz, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
(4) worknow wird sich um einen anderweitigen Einsatz oder eine rechtlich zulässige Beendigung bemühen, schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg.
(5) worknow führt das arbeitsrechtliche Offboarding durch. Der Kunde liefert rechtzeitig alle offenen Arbeitszeit-, Abwesenheits-, Vergütungs- und Abrechnungsdaten.
(6) Übernimmt der Kunde oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen einen von worknow überlassenen Arbeitnehmer während des laufenden Einsatzes oder innerhalb von sechs Monaten nach dessen Beendigung in ein Arbeits-, Dienst-, Beratungs- oder sonstiges Beschäftigungs- oder Tätigkeitsverhältnis, ist eine Übernahmeprovision geschuldet.
(7) Die Übernahmeprovision beträgt, bezogen auf die bei Übernahme vereinbarte regelmäßige monatliche Bruttovergütung des Arbeitnehmers: bei einer Übernahme innerhalb der ersten drei Monate des Einsatzes zwei Bruttomonatsvergütungen; nach mehr als drei bis einschließlich sechs Monaten 1,5 Bruttomonatsvergütungen; nach mehr als sechs bis einschließlich neun Monaten eine Bruttomonatsvergütung; und nach mehr als neun bis einschließlich zwölf Monaten 0,5 Bruttomonatsvergütungen. Nach einer ununterbrochenen Einsatzdauer von mehr als zwölf Monaten erfolgt die Übernahme provisionsfrei.
(8) Für die Berechnung ist die gesamte regelmäßige monatliche Bruttovergütung einschließlich fest vereinbarter Zulagen und anteiliger variabler Vergütungsbestandteile maßgeblich.
(9) Die Übernahmeprovision ist mit Abschluss des Vertrags zwischen dem Arbeitnehmer und dem Kunden oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen verdient und innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(10) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der wirtschaftliche Wert der Vermittlungsleistung wesentlich geringer ist.
(11) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Auswahl, Eignung und Ersatzpersonal
(1) Wurde der Arbeitnehmer oder Kandidat vom Kunden ausgewählt, vorgeschlagen oder bestätigt, übernimmt worknow keine Verantwortung für dessen fachliche Eignung für die vorgesehenen Aufgaben, soweit worknow keine eigene schuldhafte Pflichtverletzung trifft.
(2) worknow haftet nicht für fachliche Arbeitsleistung, Arbeitsergebnisse, geschäftliche Entscheidungen, betriebliche Integration oder wirtschaftlichen Erfolg, soweit worknow keine eigene schuldhafte Pflichtverletzung trifft.
(3) Bei Krankheit, Urlaub, sonstiger Abwesenheit, Minderleistung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder des Einsatzes besteht kein Anspruch auf Ersatzpersonal.
(4) Der Einsatz einer Ersatzperson bedarf einer gesonderten Vereinbarung und gegebenenfalls eines neuen oder geänderten AÜ-Vertrags.
15. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Parteien halten die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG, ein.
(2) Jede Partei ist für ihre Datenverarbeitungen eigenständig verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Datenschutzvereinbarung.
(3) Die Parteien treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
(4) Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen sind streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
(5) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für rechtmäßig öffentliche, bereits bekannte, rechtmäßig von Dritten offengelegte oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offenzulegende Informationen und gilt nach Vertragsende fort.
16. Geistiges Eigentum und Arbeitsergebnisse
(1) worknow stellt, soweit rechtlich möglich, sicher, dass dem Kunden die für die vertragsgemäße Nutzung von während des Einsatzes geschaffenen Arbeitsergebnissen erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden.
(2) Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, soweit die Arbeitsergebnisse im Rahmen des vereinbarten Einsatzes geschaffen wurden und worknow über die Rechte verfügen kann.
(3) Vorbestehende Rechte, Open-Source-Komponenten, Drittsoftware, Standardtools, Vorlagen, Know-how und allgemeine Fähigkeiten werden nicht übertragen; hierfür gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
(4) Einzelheiten können im jeweiligen Vertrag oder einer gesonderten IP-Vereinbarung geregelt werden.
17. Freistellung
(1) Der Kunde stellt worknow von Ansprüchen, Kosten, Schäden, Bußgeldern, Nachzahlungen, Zinsen, Zuschlägen und angemessenen Rechtsverfolgungskosten frei, die aus oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung des Kunden entstehen.
(2) Dies umfasst insbesondere unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben, Equal Pay/Equal Treatment, Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Weisungen, betriebliche Pflichtverletzungen und kundenveranlasste Beendigungen oder Änderungen.
(3) Die Freistellung gilt nicht, soweit der jeweilige Nachteil auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von worknow beruht.
18. Haftung
(1) worknow haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet worknow nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten drei Monaten vor dem schadenauslösenden Ereignis gezahlten Netto-Servicegebühren begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Reputationsschäden ausgeschlossen.
(5) Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
19. Subunternehmer und Übertragung
(1) worknow darf geeignete Subunternehmer und Dienstleister einsetzen und bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erfüllung der eigenen vertraglichen Pflichten verantwortlich. Datenschutzrechtliche Anforderungen bleiben unberührt.
(2) Rechte und Pflichten dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. § 354a HGB bleibt unberührt.
20. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anlage 1 – Gebührenverzeichnis
Dieses Gebührenverzeichnis gilt, soweit keine abweichenden Commercial Terms, Angebote oder Preisvereinbarungen getroffen wurden.
1. Standardgebühren für Employer-of-Record-Leistungen
| Leistung | Gebühr | Abrechnung | Leistungsumfang |
|---|---|---|---|
| Monatliche EOR Fee | EUR 599 | je Mitarbeiter / Monat | Laufende EOR-Administration und Betreuung des Arbeitsverhältnisses. |
| Onboarding Fee | EUR 199 | einmalig je Mitarbeiter | Einrichtung, Dokumentation und Onboarding-Administration. |
| Offboarding Fee | EUR 199 | einmalig je Mitarbeiter | Standard-Offboarding und abschließende administrative Bearbeitung. |
2. Bedingter Gebührenerlass
Wird eine Onboarding- und/oder Offboarding-Gebühr ausdrücklich erlassen, steht der Erlass unter der Bedingung, dass der Einsatz mindestens zwölf Monate fortbesteht. Beendet der Kunde den Einsatz vorher oder endet er aus Gründen aus der Sphäre des Kunden, werden die erlassenen Gebühren zusätzlich fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Zusatzleistungen
| Leistung | Gebühr | Abrechnung | Leistungsumfang |
|---|---|---|---|
| Standardänderung des Arbeitsvertrags | EUR 149 | je Änderung | Standardänderungen, z. B. Vergütung, Arbeitszeit, Jobtitel oder Arbeitsort. |
| Komplexe oder individuelle Vertragsänderung | EUR 149 / Stunde; mindestens EUR 299 | je Vorgang | Individuelle Klauseln, Verhandlungen oder umfangreiche Überarbeitung. |
| Belegverwaltung | inklusive | bis 10 Belege je Mitarbeiter / Monat | Darüber hinausgehende Bearbeitung nach vorheriger Vereinbarung. |
| Arbeitgeberseitige Kündigung – Administration | EUR 499 | je Kündigung | Vorbereitung, Koordination und administrative Umsetzung; externe Rechtsberatung und Verfahren nicht enthalten. |
| Aufhebungsvertrag | EUR 349 | je Vereinbarung | Vorbereitung und Koordination eines Standardaufhebungsvertrags; individuelle Verhandlungen nicht enthalten. |
| Vom Kunden verursachter Payroll-Korrekturlauf | EUR 99 | je Korrekturlauf | Bei verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Kunden. |
| Off-Cycle Payroll / Sonderabrechnung | EUR 149 | je Abrechnung | Zusätzliche Abrechnung außerhalb des regulären Payroll-Zyklus. |
4. Externe Kosten und Sonderleistungen
Externe Rechtsberatung, Gerichtskosten, behördliche Gebühren und sonstige Drittkosten sind nicht enthalten und werden nach vorheriger Information, soweit praktisch möglich, zum tatsächlichen Aufwand weiterberechnet. Sonstige komplexe oder individuelle Leistungen werden mit EUR 149 pro Stunde oder nach gesonderter Vereinbarung berechnet.
5. Steuern und Kaution
Alle Gebühren sind Nettobeträge. Deutsche Umsatzsteuer wird berechnet, soweit sie anfällt. Bei B2B-Kunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt die Abrechnung grundsätzlich ohne deutsche Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren. Bei B2B-Kunden außerhalb der EU erfolgt die Abrechnung grundsätzlich ohne deutsche Umsatzsteuer.
Kautionen sind rückzahlbare Sicherheitsleistungen, kein Entgelt für Leistungen und bei Zahlung nicht umsatzsteuerbar.
